Der EU-Verkehrsministerrat entscheidet zu Beginn dieser Woche abschließend darüber, ob die EU-Kommission ein Mandat erhält, um mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar und der Türkei über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen zu verhandeln. Dazu erklärt Dr. Stefan Schulte, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft:

Wir begrüßen die Aufnahme der Verhandlungen. Es geht darum, dass mit den Luftverkehrsabkommen eine weitergehende Liberalisierung des Luftverkehrs begleitet und fortentwickelt wird. Bei der Aushandlung von Luftverkehrsabkommen muss zum einen auf fairen Wettbewerb geachtet werden und zum anderen sind die Auswirkungen des Abkommens auf die gesamte Luftverkehrsanbindung eingehend zu prüfen.

Schulte verwies darauf, dass aus Sicht des BDL und seiner Mitglieder bei der Ausgestaltung von Luftverkehrsabkommen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden sollten:

  • Kriterium Markterschließung:

Grundsätzlich sollten die Abkommen so angelegt werden, dass sie faire Marktchancen für hiesige Fluggesellschaften und Flughäfen eröffnen und Angebot und Wettbewerbsfähigkeit Europas und des Luftverkehrsstandorts Deutschland qualitativ verbessern. Auch Zugänge bei Ownership & Control auf Drittmärkten sollten durch Luftverkehrsabkommen ermöglicht bzw. erweitert werden.

  • Kriterium Sicherstellung eines Level-Playing-Field:

In bilateralen Luftverkehrsabkommen sollten Regelungen zu unerlaubten Beihilfen, Mechanis-men zu deren Einhaltung sowie zur Streitbeilegung festgelegt werden. Nur dies kann sicherstel-len, dass faire Chancen zwischen privatwirtschaftlich und staatlich kontrollierten Luftverkehrs-gesellschaften existieren.

  • Kriterium effiziente Verkehrsabwicklung und Verkehrsanbindung:

Im Sinne einer effizienten, wirtschaftlichen Abwicklung von Luftverkehr organisieren die Luftver-kehrsgesellschaften einen großen Teil ihres Verkehrsaufkommens über Drehkreuze, die von den Fluggesellschaften mit den jeweiligen Flughäfen entwickelt werden; so wickelt etwa airberlin über ihre Drehkreuze Berlin und Düsseldorf, Lufthansa über ihre Drehkreuze Frankfurt, München, Zü-rich, Wien und Brüssel ab, sowie Frachtfluggesellschaften zusätzlich über ihre Drehkreuze wie z. B. Köln/Bonn und Leipzig/Halle. Von diesen Drehkreuzen werden Direktverbindungen eines Landes mit wichtigen Handelspartnern und Tourismusdestinationen erschlossen. Insofern sind diese Drehkreuze auch im strategischen Interesse eines Landes: In Zeiten der weit fortgeschrittenen internationalen Arbeitsteilung ist die schnellste Verbindung zwischen zwei internationalen Des-tinationen insbesondere für den optimalen und reibungslosen Ablauf von Logistikketten von besonderer Bedeutung. Hinzu kommt, dass die Dauer von Geschäftsreisen durch Direktverbindungen auf ein Minimum reduziert wird. Bilaterale Luftverkehrsabkommen sollten deswegen ex-ante auch daraufhin angelegt sein, dass sie diese Drehkreuzfunktionen der Flughäfen im Interesse des Wirtschaftsstandorts stärken.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200 Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über 200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei. Die Luftfahrt sichert in Deutschland mehr als 800.000 Arbeitsplätze.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Luftverkehrsgesellschaft (BDL)