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Biokraftstoff-Potential nicht ausreichend genutzt

VDB: Biokraftstoff-Potential nicht ausreichend genutzt

Berlin, 04.September 2015: Nach dem jüngst vorgelegten Biokraftstoffbericht der Bundesregierung lag der Anteil von Biodiesel und Bioethanol am deutschen Kraftstoffmarkt im Jahr 2014 bei 5,2 Prozent. Obwohl größere Produktionskapazitäten vorhanden wären, stagniert ihr Anteil damit auf dem Wert des Vorjahres. „Durch Biokraftstoffe könnten deutlich mehr Treibhausgase (z.B. CO2) eingespart werden, als dies im Moment der Fall ist. Zwar steckt sich die Bundesregierung immer wieder hohe Ziele für den Klimaschutz, greift aber regelmäßig zu kurz, wenn es um konkrete Maßnahmen zur Förderung von Alternativen geht“, sagte Robert Figgener, Vorstand im Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). „Bei der Klimakonferenz in Paris wird sich die Bundesregierung fragen lassen müssen, ob sie genug tut, damit sich Deutschland langfristig auch im Verkehrssektor vom Öl verabschiedet.“ Biodiesel und Bioethanol sind im Verkehrsbereich die einzige in größerem Umfang vorhandene Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Biokraftstoffe stoßen rund 60 Prozent weniger Treibhausgase als fossiles Benzin und Diesel aus, zum Teil werden Reduktionswerte von über 90 Prozent erreicht.

Zweifelhaft ist, ob der Anteil von Biokraftstoffen auch im Jahr 2015 konstant bleibt. Denn seit dem 1.Januar 2015 gelten neue gesetzliche Regelungen. Demnach ist die Mineralölindustrie verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Produkte um 3,5 Prozent zu senken, ab dem Jahr 2017 um vier und 2020 um sechs Prozent. Dies geschieht unter anderem durch den Einsatz von Biodiesel und Bioethanol. „Wir befürchten, dass es zu Absatzeinbrüchen kommen wird, weil das Treibhausgas-Reduktionsziel zu niedrig angesetzt wurde. Biokraftstoffe vermindern den Treibhausgasausstoß viel stärker, als zunächst angenommen. Dieses Potential für noch mehr Klimaschutz sollte der Gesetzgeber durch Anpassung der Zielwerte auch ausnutzen“, sagte Figgener. „Wir brauchen eine gleichmäßig steigende Reduktionsverpflichtung statt großer Sprünge, so wie es das Gesetz heute vorsieht. Damit würde gewährleistet, dass wir eine hohe Einsparung von Treibhausgasemissionen effizient erreichen.“

Der jährlich vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Biokraftstoffbericht wird erstellt, um eine etwaige Überförderung der Biokraftstoffbranche durch Steuerbefreiungen zu vermeiden. Da diese Befreiungen seit einigen Jahren nicht mehr vorhanden sind, sollte nach Ansicht des Ministeriums die Berichtspflicht aufgehoben werden. „In den letzten fünf Jahren haben rund die Hälfte der deutschen Biokraftstoffproduzenten aufgegeben. Vor diesem Hintergrund wäre es folgerichtig, wenn die Bundesregierung eine fast zynisch als `Überkompensationsbericht` bezeichnete Ausarbeitung nicht mehr veröffentlichen müsste“, sagte Figgener.

Quelle: Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB)

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